Elektro Künzle AG
Elektro Künzle AG Gewerbestrasse 8, CH-8212 Neuhausen am Rheinfall
Tel. +41 (0) 52 675 52 75, Fax +41 (0) 52 675 52 76
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Alle unseren Lieferungen und Leistungen unterliegen vollumfänglich den nachstehenden Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarung abgeändert oder ergänzt worden sind.

2. Offerten
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, haben unsere Offerten eine Gültigkeitsdauer von einem Monat. Unsere Offerten sind vertraulich zu behandeln.

3. Umfang, Ausführung und Ort der Lieferung
Für Umfang, Ausführung und Erfüllungsort unserer Lieferungen und / oder Leistungen ist die Abmachung unter den Vertragsparteien oder die Bestellungsbestätigung massgebend. Die von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Abmachung bildet neben dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vertrag. Die Abmachung beinhaltet aktuelle Preisliste, die zu erbringende Leistung und / oder Lieferung.

4. Pflichten und Verantwortlichkeiten der Elektro Künzle AG
Erfordert die Erbringung von Dienstleistungen die Benützung von Datenverarbeitungsmaschinen, benützt die Elektro Künzle AG ihre eigenen Anlagen, soweit diese geeignet sind.
Die Elektro Künzle AG verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung. Auf Wunsch gibt die Elektro Künzle AG dem Kunden ihre Projektorganisation mit Namen und Funktion der zuständigen Mitarbeiter bekannt.
Der Kunde darf monatlich einen schriftlichen Bericht über den Projektfortschritt verlangen. Sofern eine Vergütung nach Aufwand vereinbart wird, orientiert die Elektro Künzle AG den Kunden zusätzlich über das Verhältnis zwischen Arbeitsfortschritt und aufgelaufenen Kosten.
Die Elektro Künzle AG informiert den Kunden rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsgemässe Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können. Zudem orientiert sie den Kunden über die Anforderungen, welche die Installationsräume für Maschinen erfüllen müssen und über den Zeitpunkt, zu dem die Installationsräume und Maschinen zur Verfügung stehen müssen.

5. Pflichten des Kunden
Sofern dies möglich und notwendig ist, stellt der Kunde der Elektro Künzle AG für die Erbringung der Lieferungen und / oder Leistungen die geeigneten Räume und Maschinen kostenlos zur Verfügung. Er gewährt den Mitarbeitern des Lieferanten freien Zutritt zu den betreffenden Anlagen.
Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zur ihrer Überwachung. Auf Wunsch gibt der Kunde der Elektro Künzle AG seine Projektorganisation mit Namen und Funktion der zuständigen Mitarbeiter bekannt.
Für die Übernahme der Applikation, Bedienung und Ausbildung stellt der Kunde das vorgesehene Personal und eventuell vom Kunden bereit zu stellendes Material rechtzeitig frei. Er sorgt dafür, dass die Installationsräume für Maschinen termingerecht bezugsbereit sind.
Der Kunde hat die Elektro Künzle AG rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Ausführung der

Lieferungen und Leistungen und den Gebrauch der Maschinen von Bedeutung sind. Er übergibt der Elektro Künzle AG kostenlos alle notwendigen Dokumente und Unterlagen.

6. Rechte an Software, Know-how und Verfahren
Ohne besondere Abrede darf der Kunde die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und die Dokumentationen im vorgesehenen Umfang selbst benützen, nicht aber an Dritte weitergeben.
Jedes Erweitern, Ändern oder Kopieren der Software durch den Kunden benötigt die schriftliche Zustimmung der Elektro Künzle AG. Der Kunde hat auf allen Modifikationen und Kopien die gleichen Schutzvermerke wie auf dem Original anzubringen.
Sind Software, Unterlagen oder andere Arbeitsergebnisse speziell für den Kunden entwickelt worden, und kann die Elektro Künzle AG die notwendige Anpassung nicht marktkonform ausführen, darf der Kunde verlangen, dass ihm die Elektro Künzle AG zum Zwecke der Wartung und Weiterentwicklung die notwendigen Unterlagen und Sources-Codes gegen eine angemessene Entschädigung ausliefert.
Das Eigentum an der Software und am Know-how sowie das Recht zur weiteren Verwendung bleibt in allen Fällen bei der Elektro Künzle AG oder ihren Lizenzgebern, auch wenn die Elektro Künzle AG die Sources-Codes ausliefert, oder wenn der Kunde Softwareprogramme oder Know-how-Aufzeichnungen nachträglich ändert.

7. Schutzrechte Dritter
Beide Vertragsparteien sichern einander zu, dass die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und Dokumentationen keine Schutzrechte Dritter verletzen. Macht trotzdem ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten geltend, informiert jeder den anderen ohne Verzug schriftlich über die gestellten Ansprüche und räumt ihm alle Möglichkeiten zur Verteidigung ein.
Soweit eine Vertragspartei für die Verletzung von Schutzrechten Dritter die Verantwortung trägt, ersetzt sie der anderen einen allfälligen Schaden.

8. Diskretion
Beide Vertragsparteien verpflichten sich und ihre Mitarbeiter, sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des anderen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, Dritten nicht zu offenbaren und alle Anstrengungen zu unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern. Zudem kann jede Vertragspartei jede beliebige Tatsache aus ihrem eigenen Geschäftsbereich schriftlich als vertraulich bezeichnen, die geheimzuhalten ist.
Andererseits darf jede Vertragspartei in ihrer angestammten Tätigkeit generelle Erkenntnisse weiter verwenden, die sie bei der Geschäftsabwicklung erwirbt. Publikationen zu kommerziellen oder wissenschaftlichen Zwecken, die auf das Projekt Bezug nehmen, benötigen die schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei.

9. Termine

9.1 Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine. Der vertraglich vereinbarte Termin gilt als eingehalten, wenn die vertraglichen Bestimmungen, die den Termin regeln, eingehalten worden sind. Der Termin beginnt an dem Tag, an welchem die schriftliche Bestellung bei uns eingeht, sofern alle technischen Ausführungsdaten bekannt sind und die bei Bestellung fällige Zahlungsrate eingegangen ist.

9.2 Solche Termine verlängern sich angemessen:
a) wenn der Elektro Künzle AG Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert

b) wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält

c) wenn Hindernisse auftreten, die wir trotz Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht abwenden können, wie beispielsweise Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflickte, Streik, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen und Transporthindernisse.

9.3 Die Elektro Künzle AG kann Teillieferungen und -leistungen ausführen sofern gegenüber der vertraglichen Vereinbarung keine Mehrkosten entstehen.

9.4 Bei Verzögerungen hat der Kunde der Elektro Künzle AG eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung zu setzen.

Falls die Verzögerung nachweisbar allein durch die Elektro Künzle AG verschuldet wurde und der Kunde einen ihm daraus entstandenen Schaden nachweisen kann, bezahlt die Elektro Künzle AG nach Ablauf der oben erwähnten Frist für jede volle Woche Verspätung eine Konventionalstrafe von höchstens 0,5 %, insgesamt aber nicht mehr als 5 %, berechnet auf den Verkaufspreis der verspäteten Lieferung und / oder Leistung.

9.5 Vorbehaltlich Absatz 9.6 ist die Bezahlung der Konventionalstrafe das einzige Rechtsmittel des Kunden bei einer von Elektro Künzle AG verschuldeten Verzögerung.

9.6 Bei einer nachweisbar allein durch Elektro Künzle AG verschuldeten Verzögerung von mehr als 6 Monaten steht dem Kunden jedoch das Recht zu, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, den Vertrag hinsichtlich der dann noch nicht gelieferten Lieferung und / oder Leistung zu kündigen und die geleisteten Zahlungen anteilsmässig zurückzuverlangen, ohne irgendwelche weitere Ansprüche gegen Elektro Künzle AG.

10. Abnahme
Die Parteien einigen sich über die Modalitäten der Ablieferung und der Abnahme.
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die erbrachten Leistungen selber zu prüfen. Ist ein funktionsfähiges System versprochen, kann der Kunde von der Elektro Künzle AG verlangen, dass sie ihm die vereinbarten Erfüllungskriterien demonstriert.
Ohne besondere Abrede hat der Kunde allfällige Mängel schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er die Anzeige innerhalb von vier Wochen nach der Lieferung, gelten alle Funktionen als erfüllt und die Lieferung als genehmigt.
Ist ein Abnahmeverfahren vereinbart und verzögert sich dieses aus Gründen, die Elektro Künzle AG nicht zu vertreten hat, ist der Kunde gleichwohl zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

11. Garantie
Elektro Künzle AG steht dafür ein, dass sie die erforderliche Sorgfalt anwendet, und dass ihre Dienstleistungen und Produkte die schriftlich zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Der Kunde ist sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältigster Softwareentwicklung und Beratung Fehler einschleichen können, dass die Elektro Künzle AG deshalb über die schriftlichen Zusicherungen hinaus keine Gewährleistung erbringt, und dass sie insbesondere nicht für die vollständige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen kann.
Elektro Künzle AG verpflichtet sich, während der Garantiezeit auf schriftliche Anforderung des Kunden hin alle Teile ihrer Lieferung und / oder Leistung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft werden oder unbrauchbar sind, so rasch als möglich nach ihrer Wahl auszubessern oder zu ersetzen.
Elektro Künzle AG gewährt auf alle von ihr ausgeführten Arbeiten (Hard- und Software) eine Garantie von 6 Monaten. Reisekosten und sonstige Spesen sind ausgeschlossen und werden gemäss Punkt 12.1 verrechnet.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die Elektro Künzle AG nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnutzung, höhere Gewalt, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, unsachgemässer Behandlung, übermässiger Beanspruchung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, ungeeigneter Betriebsmittel, extreme Umwelteinflüsse, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse.
Im Rahmen der Gewährleistung behebt die Elektro Künzle AG alle Mängel der schriftlich zugesicherten Eigenschaften sowie alle Fehler, die nachweisbar auf ihre Unsorgfalt zurückgehen. Der Kunde hält dafür eine einwandfreie schriftliche Fehlerdokumentation bereit.
Die Elektro Künzle AG erbringt die Gewährleistung nach ihrer Wahl in ihren Räumen oder beim Kunden. Der Kunde hat der Elektro Künzle AG freien Zugang zu gewähren. Demontage- und Montage-, Transport-, Verpackungs-, Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu lasten des Kunden. Ersetzte Teile werden Eigentum der Elektro Künzle AG.
Bei Änderungen oder Reparatur, die nicht von Elektro Künzle AG ausgeführt wurden, erlischt jeder Garantie- und Haftungsanspruch. Für Geräte oder Baugruppen, die von Fremdfirmen zugekauft wurden, gelten deren Garantiebestimmungen.
Wird ein Garantieanspruch angemeldet, ohne dass am Produkt der Elektro Künzle AG der bemängelte Fehler festgestellt werden kann oder die Ursache von einem Fremdprodukt oder Baugruppe ausgeht, so werden alle Aufwände gemäss Punkt 12.1 verrechnet.
Macht der Kunde bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der Garantie schriftlich geltend, so ist die Elektro Künzle AG ihren Verpflichtungen aus derselben enthoben.
Mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels werden Gewährleistungs- und Verjährungsfristen nicht unterbrochen.
Weitere Rechte des Kunden wegen mangelhafter Lieferung und / oder Leistung, insbesondere auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.

12. Zahlungskonditionen
Die Lieferungen und / oder Leistungen können pauschal oder nach Aufwand verrechnet werden. Alle unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar seit Rechnungsstellung. Wir behalten uns vor Kunden nur per Vorrauszahlung oder Nachnahme zu beliefern.
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken ohne Umsatzsteuern, Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport, Verpackung, Versicherung, Schulung und Anwendungsunterstützung.
Installation und Inbetriebnahme sind so weit inbegriffen, wie keine erschwerten Bedingungen auftreten. Die Elektro Künzle AG informiert den Kunden unverzüglich, wenn solche Zusatzaufwände entstehen sollten. Der Kunde entscheidet darauf innert 24 Stunden, ob er die Erschwernisse innert fünf Tagen beseitigt oder die Zusatzaufwände auf Aufwand verrechnet haben will.
Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.

12.1 Bei Verrechnung nach Aufwand
Bei Verrechnung nach Aufwand stellen wir Ihnen monatlich eine Rechnung mit den entsprechenden Belegen zu.

Die Tarifansätze werden immer auf den 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt und sind im Anhang aufgeführt.

12.2 Bei pauschaler Verrechnung
Die Pauschale beinhaltet nur die in der Offerte oder Vertrag ausdrücklich formulierten Lieferungen und / oder Leistungen. Sollten zusätzliche Lieferungen und / oder Leistungen erforderlich sein, so wird der Auftraggeber rechtzeitig darüber informiert. Die Verrechnung dieser zusätzlichen Leistungen erfolgt nach Punkt 12.1, sofern nicht eine neue Pauschale vereinbart wird.
Wir stellen dem Auftraggeber Rechnungen zu folgenden Zeitpunkten:
- 30% bei Auftragserteilung
- Laufend während des Auftrags anlässlich einer Orientierung über den Stand der Arbeiten.
- 10% nach Beendigung des Auftrags
Ausnahme:
Kann ein Auftrag, der pauschal verrechnet wird, innerhalb eines Monats abgewickelt werden, so erstellen wir nur eine Rechnung nach Beendigung des Auftrags.

13. Annullierung
Bei Annullierung von Aufträgen seitens des Kunden werden mindestens 25% der Auftragssumme in Rechnung gestellt oder er hat die bis zum Zeitpunkt der Annullierung angefallenen Auslagen für Material, Lohn und Unkosten voll zu übernehmen, je nach unserer Entscheidung.

14. Eigentumsvorbehalt
An allen verkauften Produkten behält sich die Elektro Künzle AG bis zum Eingang des vollen Kaufpreises das Eigentumsrecht vor.

15. Übergang von Nutzen und Gefahr
Mit Abnahme der Lieferungen und / oder Leistungen geht die Gefahr auf den Kunden über.
Sollte der Kunde die Lieferungen und / oder Leistungen vor der Abnahme betreiben oder nutzen, so geht die Gefahr zu diesem Zeitpunkt auf den Kunden über.

16. Vertragsauflösung durch die Elektro Künzle AG
Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferungen und / oder Leistungen erheblich verändern oder auf die Arbeiten der Elektro Künzle AG erheblich einwirken, sowie im Fall nachträglicher Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht der Elektro Künzle AG das Recht zur Auflösung des Vertrags oder der betroffenen Vertragsteile zu.
Will die Elektro Künzle AG von der Vertragsauflösung Gebrauch machen, hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart worden ist. Im Fall der Vertragsauflösung hat die Elektro Künzle AG Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Lieferungen und / oder Leistungen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen einer solchen Vertragsauflösung sind ausgeschlossen.

17. Änderungen
Wünscht der Kunde eine Änderung der vereinbarten Lieferungen und / oder Leistungen, teilt ihm die Elektro Künzle AG innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Lieferungen und / oder Leistungen, die Termine und Preise hat. An eine Offerte zur Änderung der Lieferungen und / oder Leistungen ist die Elektro Künzle AG zwei Wochen gebunden.

18. Haftung der Elektro Künzle AG
Ungeachtet irgend welcher anders lautenden Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen muss die Haftung, insbesondere für sogenannte indirekte und Folgeschäden, ausdrücklich abgelehnt werden.
Die Haftung der Elektro Künzle AG, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist insgesamt beschränkt auf den Verkaufspreis.
Der Kunde hat keine weiteren Rechtsbehelfe als die in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich genannten.
Die Elektro Künzle AG haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für weiteren Personen- und Sachschaden, der dem Kunden nachweisbar durch alleiniges Verschulden der Elektro Künzle AG entsteht. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

19. Rechtliches
Elektro Künzle AG wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit ihrem Kunden gütlich zu regeln.
Dieses Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

20. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Elektro Künzle AG.

21. Angaben
Elekro Künzle AG übernimmt keine Gewähr auf die Richtigkeit oder Aktualität der Angaben und Preise, die auf der Webseite veröffentlicht sind.

Liefer- und Zahlungsbedingungen


1. Ausschliesslichkeit


Die vorliegenden Bestimmungen gelten unter Vorbehalt ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen als ausschliessliche Grundlage des Geschäftsverkehrs der Elektro Künzle AG mit dem Kunden. Widersprüchliche Bedingungen des Kunden werden abgelehnt.

2. Angebote
Preise sind bis zur Unterbreitung einer schriftlichen Offerte freibleibend und verstehen sich ab Lager Schaffhausen, exklusive Porto und Verpackung sowie jeglicher Abgaben und Gebühren, insbesondere der MWSt. Es werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet, auch bei Teil- oder Restlieferungen. Die Mindestfaktura beträgt Fr. 30.-. Bei Bestellungen unter Fr. 100.- werden keine Rabatte gewährt.

3. Transport
Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden. Verpackungen und Füllmaterial werden nicht zurückgenommen. Ausgenommen sind Mehrwegboxen aus Kunststoff.

4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist treten automatisch die Verzugsfolgen ein.

5. Lieferfristen
Die Lieferfristen sind unverbindlich und Schadenersatzansprüche aus Verzug ausgeschlossen. Der Kunde hat im Falle der Nichteinhaltung einer Lieferfrist ausschliesslich das Recht, wegen Verzugs nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass die Produktion und die Abfertigung ungestört bleiben. Die Verpflichtung zur fristgerechten Lieferung entfällt in den Fällen höherer Gewalt und anderer unvorhergesehener Umstände.

6. Annullierungen und Rücksendungen
Die Annullierung von bereits erteilten Aufträgen kann nur innerhalb des gleichen Arbeitstages erfolgen. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur Standardkomponenten (keine kundenspezifischen Anfertigungen) in ungeöffnetem, einwandfreiem Zustand und nur innerhalb von 2 Wochen ab Lieferdatum zurückgenommen werden. Die Rücknahme und Annullierung kann nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Die uns daraus entstehenden Unkosten (mind. 25 % des Preises) werden verrechnet.

7. Haftungsausschluss
Beanstandungen sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Bei nachweisbar fehlerhafter Lieferung wird die Ware ersetzt oder Gutschrift erteilt. Jegliche weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.

8. Eigentumsvorbehalt
Elektro Künzle behält sich an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Preises das Eigenturmsrecht vor. Ist der Kunde in Verzug, so kann sie die Ware ohne weiteres zurückverlangen.

9. Erfüllungsort und auschliesslicher Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Elektro Künzle AG

Elektro Künzle AG, Gewerbestrasse 8, CH-8212 Neuhausen am Rheinfall
Tel. +41 (0) 52 675 52 75, Fax +41 (0) 52 675 52 76, E-Mail ekuenzle@ekuenzle.ch